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Saturday, September 11, 2004, 15:25
Ethnologin Christin Achermann und Migrationsexpertin Stefanie Gass, NZZ
Von Einbürgerungskandidaten wird neben der Wohnsitzfrist von zwölf Jahren und einem guten Leumund verlangt, dass sie mit den «Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen der Schweiz» vertraut und in die «schweizerischen Verhältnisse eingegliedert» sind. Der Kanton Basel-Stadt fordert im Bürgerrechtsgesetz zudem explizit, dass die Gesuchstellenden assimiliert seien.
Mit diesen gesetzlichen Anforderungen wird versucht, die historisch gewachsene Vorstellung der Schweiz als homogene ethnisch-kulturelle Nation aufrechtzuerhalten. Es zeigte sich, dass die Vorstellung der «Eigenart», an welche die neuen Staatsbürger assimiliert sein müssen, einem diffusen Bild der idealen Schweizerin oder des idealen Schweizers entspricht. >> weiter (Link aktualisiert mit Kopie aus dem Internet-Archiv 12.4.05)
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